16.11.2021 - 4.1 Anfrage Gehwegparken

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Schriftliche Anfrage Fraktion Die Linke vom 15.11.2021:

 

"Seit dem 9.11.21 gilt der neue Bußgeldkatalog für den Straßenverkehr, u.a. bei rechtswidrigem Halten und Parken auf Gehwegen und Radwegen (siehe z.B. https://www.bussgeldkatalog.org/halten-parken/).

Dies spiegelt den Willen des Gesetzgebers wieder, schwächere Verkehrsteilnehmende vermehrt zu schützen.

In diesem Zusammenhang hätte die Fraktion Die Linke gerne Antwort auf folgende Fragen:

1. Wie häufig wurde im laufenden Jahr in St. Ingbert ein Bußgeld wegen unzulässigen Haltens oder Parkens auf Geh- oder Radwegen verhängt?

2. Plant die Stadtverwaltung, Fußgänger*innen und Radfahrende durch  vermehrte Kontrolle und Sanktionierung von unzulässigem Geh- und Radwegparken im Sinne des Gesetzes besser zu schützen? Falls ja, wo für  welchen Zeitraum sind solche vermehrten Kontrollen und Sanktionierungen geplant? Und auf welchem Weg will die Stadtverwaltung die Bevölkerung über diese vermehrten Kontrollen und die Höhe der drohenden Bußgelder informieren?

3. Mit welchen Mindest-Restgehwegbreiten arbeitet die Stadtverwaltung bis dato, wenn sie das Parken auf Gehwegen zulässt? Gemäß den Vorgaben der VwV-StVO darf das Parken auf Gehwegen nur zugelassen werden, wenn genügend Platz für den unbehinderten Verkehr von Fußgängern gegebenenfalls mit Kinderwagen oder Rollstuhlfahrern auch im Begegnungsverkehr bleibt? Laut bussgeldkatalog.org und gehwege-frei.de beträgt der Richtwert für die Restgehwegbreite in Wohnstraßen mit offener Wohnbebauung mindestens 2,10 bis 2,30 Meter, in Straßen mit geschlossener Wohnbebauung 2,50 Meter und in Straßen mit gemischter Wohn- und Geschäftsnutzung 3,30 Meter.

4. Plant die Stadtverwaltung, zum Schutz der schwächeren Verkehrsteilnehmer*innen und zur Verbesserung der allgemeinen Lebensqualität in Zukunft Restgehwegbreiten anzuwenden, die ein Passieren der Gehwege auch mit Kinderwagen oder Rollator und für Kinder auf Fahr- oder Laufrädern ermöglichen, damit diese nicht gezwungen sind, auf die Straße auszuweichen? Plant die Verwaltung, an Stellen, wo solche Restbreiten nicht gegeben sind, die Zulassung des Gehwegparkens wieder rückgängig zu machen? Beispiel Straßen „Im Schmelzerwald“ und „Karl-Custer-Straße“ im Bereich des BBZ und der KiTA St. Konrad."

 

Die Beantwortung erfolgt schriftlich.