16.11.2021 - 2 Abrechnung Sanierungsgebiet "Drahtwerk"

Beschlussart:
zur Kenntnis genommen
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Ohne weitere Aussprache stimmt der Ausschuss dem vorliegenden Beschlussvorschlag zu.

 

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Beschluss:

Der Stadtrat der Stadt St. Ingbert hat in seiner Sitzung am 11. Oktober 1993 die förmliche
Festlegung des Sanierungsgebietes "Drahtwerk St. Ingbert" beschlossen. In seiner

Sitzung am 20.09.1995 hat der Stadtrat der Stadt St. Ingbert die 1. Erweiterung des
Sanierungsgebietes „Drahtwerk St. Ingbert“ beschlossen. Das Gebiet Umfasst im
Wesentlichen die Bereiche um die Alte Schmelz und das heutige Gewerbegebiet

Drahtwerk-Nord Areal (vgl. Anlage 1). Die Gesamtgröße des Sanierungsgebietes beträgt ca. 54,94 ha.
Für dieses Sanierungsgebiet wurden folgende Sanierungsziele festgesetzt:
a) Die Wohn- und Arbeitsverhältnisse innerhalb des Gebietes sind den Anforderungen, die
durch die Baunutzungsverordnung, das Bundesimmissionsschutzgesetz und die
Landesbauordnung vorgegeben sind, anzupassen. Insbesondere sind hierbei die
bauliche Beschaffenheit von Gebäuden, Wohnungen und Arbeitsstätten, die
Zugänglichkeit der Grundstücke, die Auswirkungen der Mischung von Wohn- und
Arbeitsstätten, die Nutzung von bebauten und unbebauten Flächen nach Art, Maß und
Zustand, die Einwirkungen, die von Betrieben, insbesondere durch Lärm und
Verunreinigungen ausgehen, zu beachten.
b) Die Funktionsfähigkeit des Gebietes als Gewerbe- / Industriegebiet ist weiter zu
entwickeln. Hierbei sind vor allem die wirtschaftliche Situation und Entwicklungsfähigkeit
des Gebietes unter Berücksichtigung seiner Funktionen, auch der Wohnfunktion, die
infrastrukturelle Erschließung des Gebiets und seine Ausstattung unter Berücksichtigung
der sozialen und kulturellen Aufgaben zu beachten.
Da die Sanierungsziele weitestgehend erfüllt wurden, wurde die 1. Erweiterung mit
Beschluss vom 29.08.2000 aufgehoben. Die Satzung des ursprünglichen
Sanierungsgebietes wurde aus selbem Grund in der Sitzung vom 23.06.2003 aufgehoben.
Von einer Erhebung von Ausgleichsbeträgen wurde abgesehen. Die Sanierungsvermerke

im Grundbuch wurden gelöscht.
Nach Rücksprache mit dem Fördermittelgeber (Ministerium für Inneres, Bauen und Sport)
hat sich herausgestellt, dass der förderrechtliche Abschluss der Städtebaulichen

Sanierungs-
und Entwicklungsmaßnahme nach der Aufhebung der Satzung nicht erfolgt ist. Da das
Saarland in Kürze alle städtebaulichen Sanierungs- und Entwicklungsmaßnahmen mit

dem Bund abrechnen muss, sind von den Kommunen für alle S+E-Gebiete Kosten-
Finanzierungsübersichten und ein Schlussbericht zu erstellen.
Die Kosten- und Finanzierungsübersicht ist Grundlage für die Beurteilung, ob im Rahmen

der Gesamtmaßnahme erhaltene Fördermittel teilweise zurückgezahlt werden müssen.

Der förderrechtliche Abschluss ist von der Stadt St. Ingbert bis zum 31.12.2021 zu

erbringen, da ansonsten eine Rückzahlung von Fördermitteln droht.

Die erforderlichen Unterlagen werden aktuell von Abteilung 61 Stadtentwicklung,

Demografie und Mobilität zusammengestellt. Das Planungsbüro Kommunalentwicklung Kempf (Blieskastel) ist hierbei in beratender Funktion für fachspezifische Fragestellungen
unterstützend tätig. Teil der erforderlichen Kosten- und Finanzierungsübersicht ist die sog. „Grobanalyse“ zu Ermittlung der sanierungsbedingten Bodenwertsteigerungen im

Plangebiet. Die Erarbeitung der Grobanalyse hat durch einen Sachverständigen zu erfolgen. Im vorliegenden Fall wurde der Gutachterausschuss des Saarpfalz Kreises mit der Bearbeitung beauftragt. Dieser hat bereits die Grobanalyse im Sanierungsgebiet „Innenstadt St. Ingbert Mitte“ erarbeitet.

 

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Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

10

0

1

 

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: http://ratsinfo-st-ingbert.ego-saar.de/allris-public/to020?SILFDNR=1000007&TOLFDNR=1001973&selfaction=print